Meine Leistungen für Sie
Bestimmung des Verkehrswertes von unbebauten Grundstücken
Die Ermittlung des Wertes von unbebauten Grundstücken ist ein umfassender Prozess, bei dem verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, um einen realistischen und marktgerechten Wert zu ermitteln. Der Bewertungsprozess umfasst die Schritte der Lageanalyse, der Grundstücksmerkmale, der baurechtlichen Rahmenbedingungen, einer Marktanalyse, einer Potenzialanalyse, einer Umgebungsanalyse und der Einbeziehung meiner Expertise.
Marktpreisermittlungen für den Kauf oder Verkauf von Gebäuden
Neben den regionalen und lokalen Standortfaktoren, sind ebenfalls die Grundstücksgröße und -beschaffenheit, die Objektart und der Objektzustand nur einige Faktoren die wertbestimmend für ein Gebäude sind. Natürlich werden auch Wohn- und Nutzflächen sowie das Baujahr, die Energieeffizienz, die Ausstattung und eventuelle Modernisierungen in die Betrachtung mit einbezogen. Stichtagsbezogen wird ein Marktpreis ermittelt, der die aktuelle Marktsituation und - entwicklung berücksichtigt.
Erstellung von Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB)
Bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB wird der Marktwert gemäß den gesetzlichen Regelungen des BauGB ermittelt. Hierbei wird der "Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre". [§ 194 BauGB]
Ermittlung des Beleihungswertes für Banken und Kreditinstitute
Der Beleihungswert laut BelWertV § 1 wird nach § 16 des PfandBG ermittelt. Der Beleihungswert darf den "Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen Nutzung ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen. Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerberm, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt". [§ 16 Abs. 2 PfandBG]